Referentenentwurf · geplant ab 2027

Kassen­pflicht ab 2027 –
was jetzt wichtig ist

Neutrale Information für Vereine, Feste, Märkte, Gastronomie, Handel & Handwerk – verständlich erklärt und mit öffentlichen Quellen belegt.

100.000 €
Jahresumsatz-Grenze
ab der die Kassenpflicht greifen soll
1.1.2027
Geplanter Stichtag
Start der Registrierkassenpflicht
30 €
Bagatellgrenze Bon
darunter künftig kein Beleg mehr nötig
25.000 €
Bußgeld
bei Verstößen geplant
5 Jahre
Haft
gegen Kassen-Manipulationssoftware

Geplante Eckwerte laut öffentlich berichtetem Referentenentwurf. Nichts davon ist beschlossen. Quellen ansehen.

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Sind Sie von der Kassenpflicht 2027 betroffen?

Zwei Fragen, sofort Klarheit – ohne Anmeldung, ohne Eingabe von Daten.

1Liegt Ihr Jahresumsatz über 100.000 €?

Unverbindliche Ersteinschätzung – ersetzt keine Steuerberatung.

Überblick

Kassenpflicht 2027 – kurz erklärt

Die Bundesregierung plant, ab dem 1. Januar 2027 eine Kassenpflicht einzuführen. Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz sollen dann ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen müssen. Die bisher erlaubte offene Ladenkasse wäre für diese Betriebe nicht mehr zulässig. [3][5]

Was ist konkret geplant?

Eine Registrierkassenpflicht für Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz. Für diese Gruppe fällt die offene Ladenkasse weg. Im Gegenzug soll die Bonpflicht gelockert werden: Belege sollen erst ab 30 Euro verpflichtend sein, langfristig digital per QR-Code. [5][7]

Stand Juni 2026: Wie weit ist das Gesetz?

Die Kassenpflicht steckt im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (Teil des Jahressteuergesetzes 2026) und könnte in den nächsten Monaten Gesetz werden. Beschlossen ist noch nichts – die Richtung ist aber klar, und die Umstellung braucht Vorlauf. [5]

Wen trifft es besonders?

Bargeldintensive Bereiche, die heute oft noch offene Ladenkassen nutzen: Gastronomie, Imbisse, Marktbeschicker, Festwirte, Budenbetreiber, Schausteller, Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Bäcker, Einzelhandel und Handwerk.

Eine echte Alternative

Wer rein bargeldlos arbeitet (nur digital/Karte, kein Bargeld und keine Gutscheine vor Ort), braucht schon heute keine Kasse mit TSE – ein digitales Bestell- und Bezahlsystem mit digitalen Belegen genügt. [23] Mehr dazu →

Ausnahmen für Feste, Buden, Vereine?

Noch nicht entschieden. Der Entwurf schafft die rechtliche Möglichkeit für Ausnahmen, definiert sie aber bislang nicht. Verbände fordern sie – verlassen sollte man sich nicht darauf. [12][13]

Für wen?

Was bedeutet das für mich?

Wir haben die wichtigsten Bereiche einzeln aufbereitet – ideal zum Teilen durch Verbände und Vereine.

Zeitplan

Was wann geplant ist

Der zeitliche Rahmen ergibt sich aus dem Entwurf und der öffentlichen Berichterstattung. Einzelne Stufendaten sind noch nicht abschließend gesichert und können sich im Verfahren verschieben.

  1. seit 2020
    TSE- & Belegausgabepflicht – aber nur, wenn eine elektronische Kasse genutzt wird.
  2. seit 2025
    Meldepflicht elektronischer Kassen ans Finanzamt (§ 146a Abs. 4 AO).
  3. 1.1.2027
    Start der Kassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz · Bagatellgrenze 30 € bei der Bonpflicht.
  4. vsl. 2029
    Umstellung auf digitale Belegbereitstellung (z. B. QR-Code).
  5. ~5 Jahre danach
    Evaluierung – geprüft wird u. a. eine Ausweitung auch auf Betriebe unter 100.000 €.

Alle Regelungen im Detail

Häufig gestellte Fragen

Ist die Kassenpflicht 2027 schon beschlossen?

Nein. Es handelt sich um einen Referentenentwurf – einen frühen Entwurf des Bundesfinanzministeriums. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen sind möglich.

Ab welchem Umsatz gilt die Kassenpflicht ab 2027?

Geplant ist eine Pflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab dem 1. Januar 2027. Betriebe darunter dürften weiter eine offene Ladenkasse führen.

Wer ist von der Kassenpflicht 2027 besonders betroffen?

Vor allem bargeldintensive Bereiche, die heute oft noch offene Ladenkassen nutzen: Gastronomie, Imbisse, Festwirte, Budenbetreiber, Schausteller, Marktbeschicker, Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Bäcker, Einzelhandel und Handwerk.

Brauche ich eine Kasse mit TSE, wenn ich nur Karte und kein Bargeld annehme?

Nein. Wer rein bargeldlos arbeitet – nur Karte, Apple Pay, Google Pay, PayPal, Vorkasse – und keine Gutscheine vor Ort einlöst, braucht keine Registrierkasse mit TSE. Ein digitales Bestell- und Bezahlsystem mit digitalen Belegen genügt.

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