FAQ

Häufige Fragen zur Kassenpflicht 2027

Kurze, klare Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen – jede mit öffentlicher Quelle belegt.

Alle Fragen & Antworten

Ist die Kassenpflicht schon beschlossen?

Nein. Es ist ein Referentenentwurf. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; Änderungen sind möglich. [5]

Ab wann genau gilt sie?

Geplanter Stichtag ist der 1. Januar 2027 für Betriebe, die 2026 über 100.000 € Umsatz liegen. [3]

Zählt der Gesamtumsatz oder nur das Bargeld?

Noch offen. Genau dieser Punkt ist in der Fachdiskussion strittig. [12][13]

Gibt es eine Ausnahme für Vereine, Feste oder Märkte?

Aktuell nein – nur die rechtliche Möglichkeit, später Ausnahmen zu schaffen, und Einzelfall-Härtefälle. Verlassen sollte man sich nicht darauf. [12][13]

Muss ich künftig keine Bons mehr drucken?

Geplant ist eine Bagatellgrenze von 30 € und langfristig digitale Belege. Unter 30 € müsste kein Beleg mehr ausgegeben werden. [5]

Was kostet eine Umstellung?

Sehr unterschiedlich. Cloud- und app-basierte Kassen sind in der Regel deutlich günstiger als stationäre Systeme, weil sie auf vorhandenen Geräten laufen und keine teure Spezialhardware brauchen.

Was droht bei Verstoß?

Bußgelder bis 25.000 €; bei Einsatz oder Vertrieb von Manipulationssoftware bis zu 5 Jahre Haft. [5]

Ich habe schon eine elektronische Kasse – betrifft mich das?

Dann ändert sich für Sie vor allem die gelockerte Bonpflicht (Entlastung). Prüfen Sie, ob Ihre Kasse TSE-konform, DSFinV-K-fähig und ans Finanzamt gemeldet ist.

Ich nehme nur digital/Karte an, kein Bargeld – brauche ich eine Registrierkasse?

Nein: Ohne Bareinnahmen vor Ort (und ohne am Stand eingelöste Gutscheine) besteht keine TSE-Pflicht; ein digitales Bestell- und Bezahlsystem genügt. [23] Mehr dazu →

Muss ich heute schon keinen Papierbon mehr ausgeben – reicht digital?

Digital ist erlaubt, aber nur mit Zustimmung des Kunden (kann stillschweigend sein). Praktisch über einen Hinweis in den AGB und einen Aushang auf Speisekarte/Preistafel – mit der Bestellung erklärt der Gast sein Einverständnis; optional kann ein Drucker bereitstehen. Heute gibt es zudem keine Bagatellgrenze; erst die Reform bringt die 30-€-Grenze. [1][22]

Bei einem Verein – zählt der ganze Vereinsumsatz zur 100.000-€-Grenze?

Nein. Mitgliedsbeiträge und Spenden (ideeller Bereich) zählen nicht mit. Maßgeblich ist der umsatzsteuerliche Gesamtumsatz aus Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. [27][29] Details für Vereine →

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