FAQ
Häufige Fragen zur Kassenpflicht 2027
Kurze, klare Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen – jede mit öffentlicher Quelle belegt.
Alle Fragen & Antworten
Ist die Kassenpflicht schon beschlossen?
Nein. Es ist ein Referentenentwurf. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; Änderungen sind möglich. [5]
Ab wann genau gilt sie?
Geplanter Stichtag ist der 1. Januar 2027 für Betriebe, die 2026 über 100.000 € Umsatz liegen. [3]
Zählt der Gesamtumsatz oder nur das Bargeld?
Gibt es eine Ausnahme für Vereine, Feste oder Märkte?
Muss ich künftig keine Bons mehr drucken?
Geplant ist eine Bagatellgrenze von 30 € und langfristig digitale Belege. Unter 30 € müsste kein Beleg mehr ausgegeben werden. [5]
Was kostet eine Umstellung?
Sehr unterschiedlich. Cloud- und app-basierte Kassen sind in der Regel deutlich günstiger als stationäre Systeme, weil sie auf vorhandenen Geräten laufen und keine teure Spezialhardware brauchen.
Was droht bei Verstoß?
Bußgelder bis 25.000 €; bei Einsatz oder Vertrieb von Manipulationssoftware bis zu 5 Jahre Haft. [5]
Ich habe schon eine elektronische Kasse – betrifft mich das?
Dann ändert sich für Sie vor allem die gelockerte Bonpflicht (Entlastung). Prüfen Sie, ob Ihre Kasse TSE-konform, DSFinV-K-fähig und ans Finanzamt gemeldet ist.
Ich nehme nur digital/Karte an, kein Bargeld – brauche ich eine Registrierkasse?
Nein: Ohne Bareinnahmen vor Ort (und ohne am Stand eingelöste Gutscheine) besteht keine TSE-Pflicht; ein digitales Bestell- und Bezahlsystem genügt. [23] Mehr dazu →
Muss ich heute schon keinen Papierbon mehr ausgeben – reicht digital?
Digital ist erlaubt, aber nur mit Zustimmung des Kunden (kann stillschweigend sein). Praktisch über einen Hinweis in den AGB und einen Aushang auf Speisekarte/Preistafel – mit der Bestellung erklärt der Gast sein Einverständnis; optional kann ein Drucker bereitstehen. Heute gibt es zudem keine Bagatellgrenze; erst die Reform bringt die 30-€-Grenze. [1][22]
Bei einem Verein – zählt der ganze Vereinsumsatz zur 100.000-€-Grenze?
Nein. Mitgliedsbeiträge und Spenden (ideeller Bereich) zählen nicht mit. Maßgeblich ist der umsatzsteuerliche Gesamtumsatz aus Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. [27][29] Details für Vereine →
Quellen auf dieser Seite
- 5Tagesspiegel (Reuters), 04.06.2026 – „Bonpflicht bald nur noch ab 30 Euro …“
- 3Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU/SPD), Bundestag-PDF
- 12Handwerksblatt – „Bundesregierung plant Registrierkassenpflicht ab 2027“
- 13Deutscher Steuerberaterverband (DStV) – Stellungnahme zur Registrierkassenpflicht
- 23BMF-FAQ Belegausgabepflicht (Fragen 9–12) – TSE nur bei barer Zahlung vor Ort
- 1Bundesfinanzministerium – FAQ „Das Kassengesetz / Belegausgabepflicht“
- 22Anwendungserlass zu § 146a AO (AEAO, BMF-Schreiben 30.06.2023)
- 27§ 19 UStG (Gesetzestext, Definition Gesamtumsatz)
- 29Finanzamt NRW – „Vereine und die Umsatzsteuer“