Für Vereine

Kassenpflicht 2027 –
ist Ihr Verein betroffen?

Vereinsgaststätte, Festausschank, großes Sommerfest: Ab 2027 sollen neue Pflichten gelten – samt Bußgeldern bis 25.000 €. Finden Sie in zwei Minuten heraus, was für Ihren Verein gilt.

2-Minuten-Check

Ist Ihr Verein betroffen?

Zwei Fragen, sofort Klarheit – ohne Anmeldung, ohne Eingabe von Daten.

1Liegt Ihr steuerpflichtiger Umsatz (Gaststätte, Fest, Eintritte – ohne Beiträge & Spenden) über 100.000 €?

Unverbindliche Ersteinschätzung – ersetzt keine Steuerberatung.

Warum das zählt

Warum das auch Ihren Verein betrifft

Bußgeld bis 25.000 €

Wer ab 2027 trotz Pflicht ohne konforme Kasse kassiert, riskiert empfindliche Bußgelder.

Stichtag 1. Januar 2027

Einrichtung, Test und Einarbeitung der Helfer brauchen Vorlauf. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt.

Viele Vereine betroffen

Vereinsgaststätte, Festausschank, große Feste: Genau hier ist die 100.000-€-Grenze schnell erreicht.

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Unsicher, ob und wie Sie betroffen sind?

In einem kostenfreien Erstgespräch klärt Kassen-Experte Kai Nasemann (Gastrodina) Ihre individuelle Situation und zeigt rechtssichere, bezahlbare Wege auf – herstellerneutral und auf Ihre Branche zugeschnitten.

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Erst nach Analyse Ihrer Situation folgt eine konkrete Empfehlung.

Zählt der gesamte Vereinshaushalt zur 100.000-€-Grenze?

Nein. Maßgeblich ist der umsatzsteuerliche Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) – nicht der gesamte Vereinshaushalt. Mitgliedsbeiträge und Spenden zählen nicht mit. [27][29]

Mehr als Pflicht

Eine moderne Kasse entlastet Ihre ehrenamtlichen Helfer

Einfach für ehrenamtliche Helfer

Ohne Schulung bedienbar – jeder Helfer kann sofort kassieren.

Kartenzahlung am Stand

Apple Pay, Google Pay, PayPal und Karte – auch beim Sommerfest.

Saubere Abrechnung

Jede Schicht und jedes Fest klar abgerechnet, revisionssicher zum Steuerberater.

Überblick über jedes Fest

Sehen Sie, was sich verkauft – für die Planung des nächsten Fests.

Praktisch gefragt

Brauche ich Geräte? Was kostet das?

Müssen wir Geräte kaufen?

Nein – die Kasse läuft auf vorhandenen Handys oder Tablets der Helfer. Ein Bondrucker ist optional.

Was kostet das für einen Verein?

Meist eine kleine, planbare monatliche Gebühr statt teurer Hardware. Details klären wir kostenlos.

Brauchen die Helfer eine App?

Eine App auf dem Tablet genügt; Gäste bestellen per QR-Code ganz ohne Installation.

Im Detail: Welcher Umsatz zählt – und was noch offen ist

Was zählt zur 100.000-€-Grenze?

Bei gemeinnützigen Vereinen zählt nicht alles mit – der ideelle Bereich bleibt außen vor.

Zählt NICHT mit

Mitgliedsbeiträge
Spenden
Zuschüsse

Zählt mit

Vereinsgaststätte
Festbewirtung
Eintritte

Maßgeblich ist der umsatzsteuerliche Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG).

Noch offen

Wie der Entwurf „Gesamtumsatz i. S. d. § 19 UStG“ mit „gewerblicher Betrieb“ verzahnt, ist noch nicht abschließend geklärt; ein klarstellendes BMF-Schreiben ist abzuwarten. Eine einmalige Jubiläumsfeier könnte als Härtefall gelten – eine generelle Vereins-Ausnahme ist aber nicht beschlossen. [19][20]

Häufige Fragen

Ist mein Verein von der Kassenpflicht 2027 betroffen?

Betroffen wären Vereine mit mehr als 100.000 Euro steuerpflichtigem Umsatz (z. B. aus Vereinsgaststätte, Festbewirtung oder Eintritten), die Bargeld annehmen. Mitgliedsbeiträge und Spenden zählen nicht mit. Wer rein bargeldlos kassiert, braucht auch über der Grenze keine TSE-Kasse.

Zählt der ganze Vereinsumsatz zur 100.000-Euro-Grenze?

Nein. Mitgliedsbeiträge und Spenden (ideeller Bereich) zählen nicht mit. Maßgeblich ist der umsatzsteuerliche Gesamtumsatz aus Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb wie Vereinsgaststätte, Festbewirtung und Eintritten.

Was kostet eine Kasse für einen Verein?

Eine Cloud-Kasse läuft auf einem Tablet oder Smartphone, das der Verein meist schon hat, und kostet in der Regel eine planbare monatliche Gebühr – deutlich weniger als ein stationäres Kassensystem. Teure Spezialhardware ist nicht nötig.

Darf ein Verein das Vereinsfest bargeldlos abrechnen?

Ja. Wer beim Fest nur digital bzw. per Karte kassiert (kein Bargeld, keine eingelösten Gutscheine), braucht keine TSE – ein digitales Bestell- und Bezahlsystem mit digitalen Belegen genügt.